Im letzten Beitrag haben wir die Krankenkasse näher beleuchtet,
nicht weniger wichtig ist die Absicherung für dein Alter.
Doch hier, habe ich festgestellt, sparen viele Selbstständige nichts für ihre Rente an.

Es ist jedoch zwingend notwendig sich für das Alter abzusichern.

Ich zeige dir heute den Weg auf, wie du als Selbstständige in der
gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben kannst
und welche Vor- bzw. Nachteile sich daraus ergeben.

Die Rentenversicherung ist nicht nur die reine Absicherung für dein Alter,
auch im Falle der Erwerbsunfähigkeit hast du einen Rentenanspruch.
Zudem sicherst du deinen Ehepartner ab.

Scheinselbstständigkeit

Es gibt Selbstständigkeit, die nicht als diese anerkannt werden.
Dies ist der Fall, wenn:

  • du nur einen Auftraggeber hast
  • in dessen Räumen arbeitest
  • du keine Weisungsbefugnis hast
  • du keine Angestellten beschäftigst.

In diesem Fall kannst du dich für 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen,
bist dann aber Zahlungspflichtig.

Weitere Selbstständige, die pflichtversichert sind

Neben den Scheinselbständigen gibt es noch weitere Berufsgruppen,
die als Schutzbedürftig eingestuft werden und daher pflichtversichert sind:

  • Berufsgruppen die auf ärztliche Anordnung arbeiten (Hebammen, Physiotherapeuten,…)
  • Bildungsberufe wie Lehrer, Coaches, Trainer
  • Pflegeberufe
  • bestimmte Handwerker

Freiberufler können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen,
wenn sie dafür ins berufsständische Versorgungswerk einzahlen.

Warum es sinnvoll sein kann freiwillig in
die Rentenversicherung einzuzahlen

Die Rentenversicherung ist im Grunde ein Kombiprodukt aus Altersvorsorge,
Absicherung der Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenen Absicherung.

Du kannst dabei frei wählen zwischen Beiträgen von 84 EUR bis 1.246 EUR.
Oder du entscheidest die für eine Einkommensabhängige Beitragszahlung.
Dann liegt der Beitrag bei 18,4%. Der Höchstbeitrag darf dabei nicht überschritten werden,
er sichert dir 2 Rentenpunkte. Dabei hat jeder Rentenpunkt einen ungefähren Wert von 30 EUR.

Du kannst dich hierzu nur in den ersten fünf Jahren deiner Selbstständigkeit entscheiden,
hast du dich dafür entschieden, kannst du diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

Besonderheit Erwerbsunfähigkeit

Wenn du dich gegen eine Einzahlung entschieden hast, bleiben deine Anwartschaften
(soweit du die Mindesteinzahlungsdauer erfüllt hast)
für die Altersrente bestehen.
Nicht so für deine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit.
Im Falle einer Rentenzahlung müssen in den fünf Jahren zuvor mindestens
für drei Jahre Beiträge gezahlt worden sein.

Wie hast du dich bisher abgesichert? Ich bin gespannt auf deinen Kommentar.