Wenn wir Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, tun wir das gerne mit Netz und doppeltem Boden.
Meine Absicherung ist mein ruhendes Arbeitsverhältnis während meiner Elternzeit, für andere ist es der Gründungszuschuss.
Was ist der Gründungszuschuss?
2003 eingeführt als Ich-AG ist der Gründerzuschuss bzw. richtig heißt es Gründungszuschuss, eine Unterstützung für Arbeitslose, die nicht vermittelbar sind, den Weg in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Und damit kommen wir auch schon zum:
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Berechtigt einen Antrag zu stellen sind Empfänger des Arbeitslosengeldes I.
Das heißt, Du kannst einen Antrag erst stellen, wenn Du mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet bist und noch einen Anspruch von mindestens 150 Tagen hast.
Was erhältst Du als Gründungszuschuss?
Die Unterstützung ist finanzieller Natur, Dein Anspruch ist die Höhe Deines Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 EUR für die Sozialversicherungen.
Du bekommst diesen Zuschuss für 6 Monate und kannst dann eine Verlängerung beantragen. Wird diese genehmigt, erhältst Du die 300 EUR für weitere 9 Monate.
Wie beantragst Du den Gründungszuschuss?
Den Antrag stellst Du bei Deiner Ansprechpartnerin der Arbeitsagentur.
Du benötigst zur Beantragung einen Businessplan, der von einer Fachkraft auf Plausibilität geprüft ist (IHK, Steuerberater, HWK oder Bank).
Zudem wird empfohlen einen Kurs über Existenzgründungen zu besuchen.
Um den Zuschuss gewährt zu bekommen, musst Du für den Arbeitsmarkt als nicht bzw. schwer vermittelbar gelten, denn das hat die höchste Priorität für das Arbeitsamt.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Es gibt einen kleinen Stolperstein für das Gründen direkt nach der Elternzeit. Wenn Du für ein Angestelltenverhältnis nur 20 Stunden zur Verfügung stehst und bisher Vollzeit gearbeitet hast, dann wird Dir Dein Gründungszuschuss auf diese 20 Stunden runter gerechnet. Hier hilft es im Businessplan zu erläutern, warum Du innerhalb der Selbstständigkeit wieder Vollzeit arbeiten könntest (bspl. Abendstunden, Wochenende).
Wenn Du Deine Selbstständigkeit bereits im Nebengewerbe ausübst, ist dies kein Ausschlusskriterium, in diesem Fall ist nur der Entscheidungsweg innerhalb der Agentur für Arbeit länger.
Wenn Du Dich dazu beraten lassen willst, kannst Du Dich beim Arbeitsamt als Ratsuchende melden. Weitere Informationen findest Du hier.
Wie sind Deine Erfahrungen zum Gründungszuschuss? Schreib es mir doch in die Kommentare!